Kinderhände mit Kreuz Taufe

Von allen Seiten umgibst du mich
und hältst deine Hand über mir.
Psalm 139, 5

Taufe

Gottes sichtbares und spürbares Ja zu uns

Kinderhände mit Kreuz Taufe
Kinderhände mit Kreuz Taufe

Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir.
Psalm 139, 5

Taufe

Gottes sichtbares und spürbares Ja zu uns

Die christliche Kirche tauft mit Wasser – einem zunächst ganz gewöhnlichen Element. Doch es wird zu etwas Besonderem, weil Gott selbst sein Versprechen, sein bedingungsloses Ja zu uns, hinzufügt. In der Taufe ereignet sich deshalb etwas Heilsames, das weit über das hinausreicht, was wir mit unseren Augen erkennen oder mit unserem Verstand begreifen können. Darum gilt die Taufe als Sakrament – ein sichtbares Zeichen für Gottes unsichtbare Gnade.

Symbolisch werden Menschen durch die Taufe in Christi Tod und seine Auferstehung hineingetauft. Das bedeutet einmal: Leid und Tod gehören zum Leben dazu. Auch die Taufe schützt nicht davor. Aber: Gott schenkt in der Taufe unvergängliches Leben und Gemeinschaft mit ihm. Das macht uns frei und hilft uns, vertrauensvoll ins Leben zu gehen. Darüber hinaus werden Menschen durch die Taufe Teil der weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen. Wir sind alle miteinander verbunden. Alles in allem ist die Taufe ein Fest des Lebens, des Vertrauens und der Gemeinschaft.

Die Taufe in unserer Gemeinde

In unserer Gemeinde gibt es drei Formate für die Taufe:

  • Sie kann Teil des Sonntagsgottesdienstes sein – für eine Kindertaufe bietet sich auch unsere monatliche Kinderkirche an.
  • Alternativ kann die Taufe in einem eigenen Taufgottesdienst im Kreis von Familie und Freunden stattfinden.
  • Gelegentlich feiern wir die Taufe auch unter freiem Himmel bei größeren Tauffesten.

Sie möchten sich oder Ihr Kind taufen lassen?

Dann sprechen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf den Austausch.

Zu einer Taufe gehört ein Taufspruch, der den Täufling wie ein Lebensmotto begleitet. Auf der folgenden Seite können Sie Inspiration finden: taufspruch.de

FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Taufe

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.

Die christliche Kirche tauft mit Wasser – einem zunächst ganz gewöhnlichen Element. Doch es wird zu etwas Besonderem, weil Gott selbst sein Versprechen, sein bedingungsloses Ja zu uns, hinzufügt. In der Taufe ereignet sich deshalb etwas Heilsames, das weit über das hinausreicht, was wir mit unseren Augen erkennen oder mit unserem Verstand begreifen können. Darum gilt die Taufe als Sakrament – ein sichtbares Zeichen für Gottes unsichtbare Gnade.

Symbolisch werden Menschen durch die Taufe in Christi Tod und seine Auferstehung hineingetauft. Das bedeutet einmal: Leid und Tod gehören zum Leben dazu. Auch die Taufe schützt nicht davor. Aber: Gott schenkt in der Taufe unvergängliches Leben und Gemeinschaft mit ihm. Das macht uns frei und hilft uns, vertrauensvoll ins Leben zu gehen. Darüber hinaus werden Menschen durch die Taufe Teil der weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen. Wir sind alle miteinander verbunden. Alles in allem ist die Taufe ein Fest des Lebens, des Vertrauens und der Gemeinschaft.

Die Taufe in unserer Gemeinde

In unserer Gemeinde gibt es drei Formate für die Taufe:

  • Sie kann Teil des Sonntagsgottesdienstes sein – für eine Kindertaufe bietet sich auch unsere monatliche Kinderkirche an.
  • Alternativ kann die Taufe in einem eigenen Taufgottesdienst im Kreis von Familie und Freunden stattfinden.
  • Gelegentlich feiern wir die Taufe auch unter freiem Himmel bei größeren Tauffesten.

Sie möchten sich oder Ihr Kind taufen lassen?

Dann sprechen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf den Austausch.

Zu einer Taufe gehört ein Taufspruch, der den Täufling wie ein Lebensmotto begleitet. Auf der folgenden Seite können Sie Inspiration finden: taufspruch.de

FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Taufe

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.

Voraussetzung für die Taufe ist grundsätzlich das Ja des Täuflings – bei Kindern stellvertretend das Ja der Eltern sowie der Patinnen und Paten. Bei einer Kindertaufe sollte mindestens ein Elternteil sowie eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören. Es sind aber Ausnahmen möglich, da für uns der Wunsch nach der Taufe im Mittelpunkt steht. Sprechen Sie uns hier gerne an!

 

Bei der Anmeldung zur Taufe oder beim Taufgespräch wird ein Formular mit den persönlichen Daten des Täuflings (und der Eltern) ausgefüllt. Das Stammbuch mit der Geburtsurkunde benötigen wir außerdem, wenn auch dort die Taufe eingetragen werden soll. Patinnen und Paten benötigen einen Patenschein, wenn sie nicht in unserer Gemeinde wohnen. Diesen Patenschein erhalten Sie beim Gemeindebüro der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes.

 

Alle getauften Christinnen und Christen, die Mitglied einer christlichen Kirche sind, können das Patenamt übernehmen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Personen, die nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche sind – zum Beispiel nach einem Kirchenaustritt – können das Patenamt nicht übernehmen, jedoch als Taufzeuginnen oder Taufzeugen an der Taufe teilnehmen. Erwachsene und Jugendliche im Konfirmationsalter, die sich taufen lassen wollen, benötigen keine Patinnen oder Paten mehr. Auf Wunsch können sie jedoch freiwillig eine Wegbegleitung im Glauben benennen.

Gehören Sie zu unserer Kirchengemeinde und möchten bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde das Patenamt übernehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Patenschein aus. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch an das Gemeindebüro oder beantragen Sie den Patenschein über unser E-Mail- bzw. Kontaktformular.

Findet die Taufe Ihres Patenkindes in unserer Gemeinde (Borghorst, Horstmar oder Laer) statt und Sie gehören zu unserer Kirchengemeinde, ist kein Patenschein erforderlich. Gehören Sie hingegen einer anderen Kirchengemeinde an, können Sie den Patenschein beim Gemeindebüro Ihrer zuständigen Kirchengemeinde beantragen.

 

Ja, das ist selbstverständlich möglich – und es war in den ersten Jahrhunderten der Kirche sogar die Regel. In diesem Fall sprechen Sie selbst Ihr Ja zur Taufe. Patinnen oder Paten sind dann nicht erforderlich, können aber auf Wunsch als persönliche Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter benannt werden.

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Kirche ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die großen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an.

Nein, die Taufe ist kostenlos.

Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, wenden Sie sich gerne an das Gemeindebüro oder direkt an die Person, die die Taufe durchführen soll. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, um alles Weitere zu besprechen.